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Festlegen von Probenahmestellen

Person zeigt mit einem Bleistift auf einen Bauplan der auf einem Computerbildschirm angezeigt wird.
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Mit der Festlegung von Probenahmestellen geben wir dem Probenehmer einen "Fahrplan", wo er die entsprechenden Proben entnehmen muss. Fehlende Probenahmepläne führen nur allzu oft zu unnötigen Kosten durch irrelevante Ergebnisse. Die von den Laboren jedoch zwingen an das Gesundheitsamt übermittelt werden müssen.

 

 

Die Festlegung und Lage von Probennahmestellen kann nur eine fachkundige Person die Namentlich mit Nachweis ihrer Qualifikation dokumentiert wird, vornehmen (z.B. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Fachinstallateur, Fachplaner, Labormitarbeiter, Sachverständiger für Trinkwasserhygiene). Für eine eindeutige Zuordnung sind Probenahmestellen zudem verwechslungssicher zu kennzeichnen. Je nach Untersuchung unterscheiden sich diese in Umfang und Positionierung. Unterschieden wird hier laut DVGW Arbeitsblatt W551 in "orientierende", "weitergehende" sowie "Nachuntersuchung"

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Die Technische Regel des DVGW “Arbeitsblatt W 551” schreibt hierbei vor:

"Die Anzahl der erforderlichen Proben ist bei der orientierenden Untersuchung so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trinkwasser-erwärmers (PWH) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (PWH-C) zu nehmen."

Für eine umfassendere Legionellenuntersuchung werden jedoch weitere Probenahmestellen benötigt. Wir beraten Sie gerne über die Auswahl von weiteren Probenahmestellen für eine weitergehende Untersuchung. Pauschale Informationen können hier nur eingeschränkt gegeben werden, da jedes System individuell bewertet werden muss.

 

Das Technische Regelwerk des DVGW, das Arbeitsblatt W 551, gibt hierzu folgende Hinweise:

"Die weitergehende Untersuchung soll eine Aussage über das Ausmaß der Kontamination eines Systems mit Legionellen liefern und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Die Anzahl der erforderlichen Proben richtet sich bei der weitergehenden Untersuchung nach Größe, Ausdehnung und Verzweigung des Systems. Zu den Probenahmestellen gemäß der orientierenden Untersuchung an jedem Steigstrang ist es angebracht, in einzelnen Stockwerksleitungen (die Hinweise auf mögliche Kontamination bieten) zusätzliche Proben zu entnehmen. Weiterhin sind Proben aus Leitungsteilen, die stagnierendes Wasser führen, zu entnehmen (z. B. Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte Entnahmestellen, Membranaus-dehnungsgefäße). Bei Hinweisen auf Erwärmung der Kaltwasserleitung sind auch an Kaltwasserentnahmestellen Proben zu entnehmen."

 

Bei Fragen zu Festlegungen von Probenahmestellen und/oder deren Ablauf, 
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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