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Systemische Untersuchung

Techniker mit Helm & Brille der sich Notizen auf einen Block schreibt
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Systematische Untersuchung oder auch wie im DVGW Arbeitsblatt W551 auch genannt "orientierende Untersuchung". 

Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um eine Überwachung der gesamten Trinkwasser-Installation. Ziel ist es eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in zentralen Teilen der Trinkwasser- Installation wie Trinkwassererwärmungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen sowie Zirkulationsleitungen.

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Die systemische Untersuchung ist eine mikrobiologische Untersuchung auf den Parameter Legionellen. Sie soll Auskunft über die mögliche Kontamination eines Trinkwassersystems mit Legionellen und deren Ausmaß liefern.

Auszug aus der UBA Empfehlung vom 18.12.2018:
"Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)1 enthält für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml. Nach § 14b ist eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden erforderlich, wenn dort eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird und es Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers gibt. In diesen Fällen ist eine systemische Untersuchung (siehe Begriffsbestimmung Pkt. 2.1) durchzuführen. Grundsätzlich liegt diese Überwachungspflicht beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage (i. d. R. der Betreiber der Anlage, im Folgenden als UsI bezeichnet)."


Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Publikationen des Umweltbundesamtes sowie des DVGW bezüglich Definition Großanlage.

Bei weiteren Fragen, stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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