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Risikoabschätzung

Der Ablauf einer Risikoabschätzung regelt sich über die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
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Sichern Sie Ihre Trinkwasserqualität mit geprüfter Expertise

Verwalten Sie Immobilien und sind verantwortlich für die Wasserqualität einer Trinkwasser-Installation? Hier bekommen Sie fundierte Unterstützung! 

Als zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene biete ich Ihnen rechtssichere und nachhaltige Risikoabschätzungen gemäß § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). 

Dank fast drei Jahrzehnten Erfahrung im Bereich der Trinkwasser-Installationen, biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Identifizierung und Behebung von Kontaminationen, insbesondere Legionellen, in Trinkwasser-Installationen. Mit meiner erstellten Risikoabschätzung (basierend auf der VDI/BTGA/ZVSHK-Richtlinie 6023 Blatt 2) haben Sie das Werkzeug, um Ihre Anlagen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen anzupassen und sie entsprechend sicher und effizient zu betreiben.

Die Grundlagen für eine nachhaltige Risikoabschätzung sind eine detaillierte Objektbegehung, präzise Temperatur- und Durchflussmessungen sowie modernste Dokumentationsmethoden. Die Handlungsempfehlungen in der für Sie individuell erstellten Risikoabschätzung sind klar strukturiert, leicht verständlich und ermöglichen eine effiziente Planung der notwendigen Maßnahmen.

Schützen Sie Ihre Immobilien und Mieter mit einer professionellen Risikoabschätzung von einem unabhängigen Experten im Bereich der Trinkwasser-Hygiene. Mit annähernd 30 Jahren Erfahrung biete ich Ihnen mit meinem Sachverständigenbüro maßgeschneiderte Lösungen zum nachhaltigen Betrieb Ihrer Trinkwasser-Installation. Meine Dienstleistungen richten sich speziell an verantwortliche und Betreiber von Trinkwasser-Installationen die nicht nur die Sicherheit ihrer Anlagen gewährleisten, sondern auch gesetzliche Vorgaben zuverlässig erfüllen möchten.

 

Warum meine Dienstleistung entscheidend ist:

 

  • Rechtssicherheit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Trinkwasser-Installation alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.

  • Fachkompetenz: Nutzen Sie meine umfangreiche Erfahrung und ständige Weiterbildung, um bestmögliche Lösungen zu gewährleisten.

  • Technologische Präzision: Mit modernster Messtechnik und meiner Expertise erhalten Sie eine genaue und zuverlässige Analyse des Zustandes Ihrer Trinkwasser-Installation.

  • Individuelle Beratung: Erhalten Sie maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Trinkwasser-Installation Ihrer Immobilie zugeschnitten sind.

  • Umfangreiches     Fachwissen und regelmäßigen Zertifizierten Weiterbildungen bei anerkannten Institutionen wie z. B. dem DVQST, DVGW, VDI sowie dem b.v.s. 

 

Entscheiden Sie sich für einen Experten, der tiefgreifendes Wissen mit praktischer Erfahrung kombiniert, um die Sicherheit und Konformität Ihrer Trinkwasser-Installation zu gewährleisten. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre individuelle Risikoabschätzung zu planen und Sie bei Ihren Verpflichtungen gemäß § 51 TrinkwV zu unterstützen.

Was ist eine Risikoabschätzung bzw. vormals Gefährdungsanalyse?

Kurzgesagt wird in der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) die gesamte Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) überprüft.  ​ ​ Es werden technische und betriebstechnische Mängel in einer Trinkwasser-Installation festgestellt sowie Risiken in Hinblick auf Hygiene und Beeinträchtigung der Gesundheit bewertet, die durch den Betrieb und die Nutzung von einer Trinkwasseranlage ausgehen können. Meist ist die Notwendigkeit eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) durchführen zu müssen "ereignisorientiert" und wurde von einer mikrobiellen Kontamination ausgelöst wie z.B. durch im Trinkwasser lebende Bakterien: Legionellen, Pseudomonas aeruginosa etc.  Eine ereignisorientierte Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) dient zur Klärung der Ursachen von mikrobiologischen Kontaminationen in Trinkwasser-Installationen. - -  - -  - - Wird bei der Legionellenprüfung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) für Legionellen erreicht, so ist die Erstellung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach § 51 (2) TrinkwV (Trinkwasserverordnung) gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall hat der Betreiber bzw. Unternehmer oder sonstige Inhaber (BUsI) der Trinkwasseranlage unverzüglich eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanlayse) erstellen zu lassen. Diese sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens erstellt werden. Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse regelt sich über die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse"  sowie die Empfehlung des UBA (Umweltbundesamt). Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Gefährdungs-analyse ist § 51 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der Aktuellenfassung. Dort heißt es, dass bei dem erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen von 100 KBE/100ml der Betreiber: Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen hat  Eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) zu erstellen oder zu erstellen lassen hat Maßnahmen durchzuführen hat, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Schutz der Gesundheit erforderlich sind. Auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist die Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) bereits beim erstmaligen erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) grundsätzlich verpflichtend  zu erstellen.  Die Durchführung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Eine Befangenheit sollte unbedingt vermieden werden. Von Befangenheit kann ausgegangen werden, wenn Personen an der Planung, dem Bau, dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Installateur). Bei Erstellung der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für Trinkwasser-Installationen durch einen fachlich qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen wird eine möglicher Fehleinschätzung sowie eine Befangenheit ausgeschlossen und dringend empfohlen. Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Publikationen des DVQST sowie des Umweltbundesamtes Bei Fragen zu unseren Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) und/oder deren Ablauf,  stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

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