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Instandhaltungsplan & Hygieneplan

Baupläne auf einem Schreibtisch
Logo SV Büro Alexander Völker

Gemäß der allgemein anerkannten Regel der Technik VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen"  wird ein Hygieneplan für Trinkwasser-Installationen gefordert.

 

 

 

In diesem Hygieneplan sind Inspektionen und Wartungen zu den hygienerelevanten Anlagenkomponenten der Trinkwasser-Installation über eine risikobasierte Bewertung aufzuführen. Der Instandhaltungs- und Hygieneplan der Trinkwasser-Installation ist individuell für jede Immobilie nutzungspezifisch und anlagenspezifisch zu erstellen. Mit dem Instandhaltungs- und Hygieneplan kann der bestimmungs-gemäße Betrieb der Trinkwasser-Installation in einem Gebäude überwacht, gesteuert, dokumentiert und am Ende sicher gestellt werden.

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Trinkwasser muss unter allen Bedingungen und von Personen jeden Alters für die unterschiedlichen Zwecke des menschlichen Gebrauchs verwendet werden können, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Erfüllt werden diese Anforderungen in der Regel dann, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und insbesondere kein fehlerhaftes Verhalten vom UsI (Unternehmer und sonstiger Inhaber) sowie von den Nutzern gegeben ist. Entspricht Trinkwasser diesen Anforderungen nicht, darf es nicht abgegeben werden.

 

Für den Bereich der Instandhaltung sind unteranderem die Norm DIN EN 806-5:2012-04 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 5: Betrieb und Wartung , die Richtlinie VDI 6023 Blatt 3 Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Instandhaltung, die AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) sowie das Arbeitsblatt DVGW W557 zu beachten. 

Zu den Maßnahmen der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen zählen:

  • Wartung - Erhaltung des Sollzustandes - nach definiertem Zeitintervall

  • Inspektion - Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes - nach definiertem Zeitintervall

  • Instandsetzung - Wiederherstellung des Sollzustandes - nach eingetretenem Mangel


Die Basis der Instandhaltungs- und Hygienepläne bildet das vor Baubeginn erstellte Raumbuch, welches auch den bestimmungsgemäßen Betrieb enthält/vorgibt sowie sämtliche Betriebsanweisungen der verbauten Anlagenteile enthält. 
 

Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt vor, wenn

  • die Trinkwasser-Installation so genutzt wird, wie bei der Planung zugrunde gelegt

  • Stagnation vermieden wird - regelmäßige Wasserentnahme

  • die Temperaturgrenzen für kaltes und erwärmtes Trinkwasser eingehalten werden

  • die Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN 1717 und DIN 1988-100

  • die Instandhaltungsintervalle nach DIN EN 806-5 

eingehalten werden

 

Sollte der Betreiber eigenes Betriebspersonal vorhalten, so muss er jederzeit in der Lage sein, die erforderliche Qualifikation des Betriebspersonals nachzuweisen, d.h. Teilnahmebescheinigungen von Schulungen oder Lehrgängen vorweisen können.
 

Bei Fragen zur Erstellung von Instandhaltungs- und Hygieneplänen, 
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Hier geht es zum Trinkwasser-Blog

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