Hygieneerstinspektion


Hygieneerstinspektion gemäß VDI 6023 Blatt 1 für neu errichtete oder wesentlich veränderte Trinkwasser-Installationen
Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser sind nach §17 (1) der Trinkwasser-verordnung (TrinkwV) so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) eingehalten werden. Eine der wichtigsten Regeln ist die VDI 6023 Blatt 1 (09.2022) "Hygiene in Trinkwasser-Installationen" welche eben diese Hygiene-Erstinspektion für die Errichtung und den Betrieb neu erstellter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden vorsieht. Die Anforderung leitet sich aus der Trinkwasser-verordnung (§17, Absatz 1, TrinkwV) ab und sollte somit grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchgeführt werden.
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Die VDI 6023 Blatt 1 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen" sieht unter anderem eine Hygiene-Erstinspektion für die Errichtung und den Betrieb neuer oder wesentlich veränderter Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und auf Grundstücken vor deren Befüllung vor. Planerische Mängel oder Fehler in der Installation können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden.
Eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 Blatt 1 sollte dabei mindestens folgende Punkte enthalten:
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Hygienisch-technische Überprüfung und Bewertung der Trinkwasser-Installation im Rahmen einer Ortsbegehung durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen.
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Überprüfung von Dokumenten und Bestandsunterlagen der Trinkwasseranlage.
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Mikrobiologische Überprüfung des Wassers zur Befüllung der Trinkwasseranlage nach VDI 6023 Blatt 1.
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Überprüfung von Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers nach DIN EN1717
Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Probenahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach VDI 6023 Blatt 1 Tabelle A erfolgen.
Mit dem Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit geht die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage auf den Eigentümer der neuen Anlage über. Die VDI 6023 Blatt 1 ist die sicherste Lösung, insbesondere zur Erfüllung der Betreiberpflichten! Um Kontaminationen vorzubeugen, kann eine Hygieneinspektion in Verbindung mit einem HygieneplanKlarheit über den aktuellen hygienischen Zustand der Anlage verschaffen.
Bei Fragen zu unserer Hygieneerstinspektion und/oder deren Ablauf,
stehen wir ihnen gerne zur Verfügung. Anfragen