Für viele gehört der Begriff Hydraulischerabgleich zum Gewerk Heizung - dort gerade in aller Munde. Das aber dieser Begriff schon seit den 80er fest mit dem Thema Trinkwasserhygiene verknüpft ist, wird vielerorts leider vergessen. Hydraulisch nicht abgeglichene Zirkulationssysteme weisen in der Regel in den verschiedenen Strängen nicht die erforderlichen Volumenströme auf. In den Strängen mit größeren hydraulischen Widerständen findet eine stärkere Auskühlung des Zirkulationswassers statt. Dies begünstigt zum einen die Bildung von Biofilm und führt bedingt durch die herrschenden Temperaturen von durchschnittlich 25°C bis 45°C zu potentiellen Kontaminationen mit pathogenen Keimen wie z. B. Legionellen. Eine Auskühlung der Zirkulation stellt sich als besonders ungünstig dar, da die Vermehrung pathogener Keime wie beispielsweise Legionellen nicht mehr sicher unterbunden werden kann. Durch die Untersuchungspflicht gemäß TrinkwV § 31 (1) Punk 1 sowie (2) Punkt 2 wird sichergestellt, dass solche Missstände aufgedeckt werden. Dies geschieht im Rahmen einer systemischen Untersuchung. Nach deren Feststellung lassen sich entsprechende Handlungsempfehlungen erstellen und einer (unnötigen wie auch zweifelhaften) Erhöhung der System Temperatur entgegenwirken. Weiterer Nutzen der systemischen Untersuchung ist somit die Erhöhung der energetischen Systemeffizienz und die Einsparung von Energie.
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