In meinem letzten Blogbeitrag ging es um das Thema „Legionellen – was nun?“. Wie man dort sehen kann, steigen die Anforderungen an die Maßnahmen mit der Schwere der Kontamination. Bei allen gleich ist die Forderung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter § 51 Punkt 2: „Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen“
Dieser genannte Paragraf beschreibt, dass eine Risikoabschätzung durchzuführen ist. Was also ist eine Risikoabschätzung -bisher als Gefährdungsanalyse bekannt- und welche Anforderung werden an Sie gestellt? Kann so was nicht mein Installateur machen? Was kommt an Kosten auf mich zu? Was bringt mir diese Risikoabschätzung? All das sind berechtigte Fragen, die ich euch gerne beantworte. Fangen wir damit an, was eine Risikoabschätzung überhaupt ist.
Kurzgesagt wird in der Risikoabschätzung die gesamte Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) überprüft.
Den Anfang macht die Prüfung des Anlagenbuches, welches alle relevanten Daten zu Planung, Betriebsparameter und Prüfungen im Lebenszyklus der Trinkwasser-Installation dokumentiert. Nachdem nun das (im Idealfall vollständige) vorliegende Anlagenbuch gesichtet und begutachtet werden konnte, geht es an die Ortsbesichtigung. Hier wird nun verglichen, ob die Ausführung mit der Planung übereinstimmt und ob die a.a.R.d.T eingehalten wurden. Angefangen bei der Hauseinführung folgt der Sachverständige dem Fluss des Wassers bis zur letzten Entnahmestelle. Dabei dokumentiert er den gesamten Verlauf und Instandhaltungszustand der Trinkwasser-Installation. Zusätzlich werden an neuralgischen Punkten wie dem Hauptwasseranschluss, dem Warmwasserausgang am Boiler, vor der Zirkulationspumpe sowie an Vor- und Rücklauf des Heizkreises Datenlogger angebracht. Weitere Datenlogger werden am entferntesten Strang jeweils an Kaltwasser (PWC), Warmwasser (PWH) und Zirkulation (PWH-C) installiert. Zusätzlich werden die Raumtemperaturen in den Bereichen Hauptwasseranschluss sowie im Technikraum (Position der Warmwasserboiler) aufgezeichnet. Die Temperaturverläufe werden über einen Zeitraum von mindestens 10 Tagen und bis zu 14 Tagen aufgezeichnet. Dadurch lässt sich der Betriebszustand und im Ansatz ein bestimmungsgemäßer Betrieb dokumentieren.
Nach Ortsbesichtigung und Auswertung der Datenlogger werden die dokumentierten Regelabweichungen und daraus resultierenden Risiken in einem Gutachten - der Risikoabschätzung niedergeschrieben. Die Ortsbesichtigung stellt bei der Risikoabschätzung nur einen Bruchteil des Zeitaufwandes dar. Der Hauptaufwand verbirgt sich im schriftlichen Teil. Um die Risikoabschätzung für Fachleute und Laien lesbar darzustellen, wird jede Regelabweichung in fünf Punkte aufgeteilt:
• Ergebniss der Bestandsaufnahme
• Prüfung auf Einhaltung der a.a.R.d.T. • Risikoabschätzung (was kann passieren) • Zusammenfassung • Handlungsempfehlung
Je nach Größe der Anlage exponiert sich der notwendige Aufwand damit erheblich.
Nächste Woche folgt in meinem Blog Teil II zu „Die Risikoabschätzung“ (Gefährdungsanalyse). Dann gehe ich unteranderem auf die noch offenen Fragen aus diesem Teil ein. Solltet Ihr zusätzliche Fragen haben oder euch interessiert ein bestimmtes Thema? Dann schreibt mir oder folgt mir auf Facebook, Instagram oder LinkedIn.
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