
In meinem letzten Blogbeitrag: „Hochwasser – Was tun danach?“ war es mir ein persönliches Anliegen, euch zeitnahe Handlungsempfehlungen zu geben, was getan werden muss, wenn das Wasser wieder weg ist. Eine wie ich finde, nicht unerhebliche Frage. Betrifft es nicht nur das Inventar und den zumeist finanziellen Schaden, sondern eben auch unser Lebensmittel No 1 – das Trinkwasser.
In dem vorangegangenem Blogbeitrag „Teil II Die Risikoabschätzung“ habe ich die Frage aufgegriffen: „Kann so was nicht mein Installateur machen?“
Um gezielter auf eure gestellten Fragen eingehen zu können, habe ich mich entschieden, diese in einem eigenen Beitrag zu erläutern und Ihnen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Kommen wir nun zu den Fragen „Was kommt an Kosten auf mich zu und was bringt mir diese Risikoabschätzung“?
Die Frage nach den Kosten. . . kommt immer wieder und steht für viele an erster Stelle. Lasst es mich mit der Frage vergleichen: Was kostet ein Auto? Wer diese Frage stellt wird prompt mit einer Flut von Gegenfragen überhäuft. Welcher Hersteller? Welche Ausstattung? Wie groß? E-Motor oder Verbrenner? Usw. usw. Ihr seht: Eine sehr pauschale Frage.
Bei der Risikoabschätzung sieht es nicht wesentlich anders aus. Kommt es doch neben der Objektgröße und Art auch immer auf die vorhandene Trinkwasser-Installation und ihre Dokumentation an. Ist die Ursache für das Erreichen bzw. Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes (TMW) betriebstechnisch (Zustand der Anlage) bedingt oder liegt ein Betreiberfehler (Handhabung der Anlage) als Ursache vor. Eventuell wurde auch bedingt durch einen fehlenden Probenahmeplan an einer nicht relevanten Stelle beprobt. All das sind Faktoren, die am Ende über den Preis der Risikoabschätzung entscheiden und eventuelle Folgekosten beeinflussen. Um eine Kostenschätzung zu erhalten bzw. abgeben zu können, bekommt Ihr vorab eine Liste mit Fragen von uns, deren Beantwortung wesentlich zur Angebotserstellung beitragen.
Was bringt euch nun so eine Risikoabschätzung? Mit einer von einem Sachverständigen für Trinkwasserhygiene erstellten Risikoabschätzung wird der Weg zu einer betriebstechnisch Einwandfreien Trinkwasser-Installation beschrieben. Ihr bekommt aufgezeigt, ob es sich bei der Ursache für z. B. die Legionellen um einen Bedienungsfehler, technische Mängel -Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik- oder falsch genommenen Proben handelt. Ebenso erhaltet Ihr neben einer Zusammenfassung der Risiken, Handlungsempfehlungen zur Behebung der vorhandenen Mängel. Mitunter gibt es im Nachgang noch weitere Unterlagen bzw. Dokumentationen, die für einen hygienischen Betrieb der Trinkwasser-Installation erstellt werden müssen und benötigt werden. Dazu zählen z. B. der Hygieneplan, ein Probenahmeplan und ein Instandhaltungsplan. Je nach Objekt benötigt Ihr auch einen Spülplan. Bei unregelmäßiger Nutzung unabdingbar. Schließlich muss eine Trinkwasser-Installation „bestimmungsgemäß“ betrieben werden. Man denke an Schulen oder Sporthallen, die in Ferienzeiten quasi brachliegen und das Wasser in den Leitungen stagniert. Leerstehende Wohnungen zählen ebenfalls dazu. Ein hygienischer Betrieb setzt voraus, dass spätestens alle 72 Stunden der gesamte Wasserinhalt einer Trinkwasser-Installation ausgetauscht wird -> bestimmungsgemäß auf die einzelnen Zapfstellen verteilt, versteht sich.
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