In meinem letzten Blogbeitrag „Teil III Die Risikoabschätzung“ bin ich auf eure Fragen: „Was kommt an Kosten auf mich zu und was bringt mir diese" eingegangen. Wie man gesehen hat, zwei nicht unerhebliche Fragen. Wobei sich die Frage nach den Kosten pauschal nur sehr schwer beantworten lässt. Bsp.: Was kostet ein Auto?
Das Wort Probenahmeplan ist dort im Zusammenhang mit der Risikoabschätzung bereits genannt worden. Die Fragen, die mich nach diesem Blogbeitrag erreicht haben, möchte ich euch im Folgenden näher erläutern. Neben der Frage: „Was ist ein Probenahmeplan? Wer braucht so was, und warum?“, werde ich euch erläutern, warum es günstiger ist, einen zu haben bzw. Präventiv einen solchen Probenahmeplan erstellen zu lassen.
Fangen wir mit der Frage „Was ist ein Probenahmeplan?“ an.
Der Probenahmeplan gibt verbindlich vor, wo und wann an welchen Stellen die jährlichen Proben zur Untersuchung auf Legionellen entnommen werden müssen.
Wer braucht sowas?
Benötigt wird ein Probenahmeplan wenn es sich bei der Warmwasserbereitung in der Trinkwasser-Installation der Immobile um eine sogenannte „Großanlage“ handelt. Die sich laut TrinkwV § 31 (1) Punkt 1 a & b vereinfacht wie folgt definiert: Zentraler Trinkwassererwärmer (TWE) mit mehr als 400l Inhalt oder über eine Zirkulationsleitung (PWH-C) verfügt. Aber Vorsicht! Nicht allein der Inhalt des Trinkwassererwärmers / Boilers entscheidet. Die Großanlage besteht eben auch bei einem geringeren Volumen, sobald eine Zirkulationsleitung (PWH-C) vorhanden ist. Sollten eine oder beide Bedingungen erfüllt sein, besteht grundsätzlich die Pflicht die Anlage jährlich auf Legionellen zu beproben.
Warum braucht man einen Probenahmeplan? Der Probenahmeplan schreibt dem Probenehmer verbindlich vor, wann er an welcher Stelle eine Probe zu nehmen hat. Unterteilt wird dies in Probenahmestellen für die sogenannte Systemische zumeist jährliche Untersuchung und die weitergehende Untersuchung. Wobei die weitergehende Untersuchung erst erforderlich wird, wenn bei der systemischen Untersuchung der technische Maßnahmewert (TMW) für Legionellen von 100KBE/100ml erreicht bzw. überschritten wird. Bemerkt sei, dass in den technischen Regeln der Begriff systemisch mit dem Begriff orientierend gleichzusetzen ist.
Weitere Informationen findet ihr im DVGW Arbeitsblatt W551 und in der UBA Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“ vom 18.12.2018.
Da die Beantwortung eurer Fragen doch recht umfangreich geworden ist, werde ich den Teil mit der nicht minder umfangreichen Erläuterung im nächsten Blogbeitrag aufgreifen. Solltet Ihr weitere Fragen zu diesem Thema haben oder ihr habt generelle Fragen, die euch interessieren? Dann schreibt mir einfach oder folgt mir auf Facebook, Instagram oder LinkedIn.
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