In meinem letzten Blogbeitrag „Wer braucht eigentlich einen Probenahmeplan?“ bin ich auf eure Fragen: „Was ist ein Probenahmeplan, wer braucht sowas und vor allem warum braucht man einen Probenahmeplan? eingegangen. Alles, wie ich finde nicht unerhebliche Fragen. Für weitere Informationen haben ich euch zum einen das DVGW Arbeitsblatt W551 und zum Anderen die UBA Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probenahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses“ vom 18.12.2018 empfohlen.
Jetzt soll es darum gehen warum es günstiger ist, einen Probenahmeplan zu haben. Nur allzu oft wird für die Probenahme ein Messdienstleister beauftragt. Wie die Erfahrung zeigt, leider keine gute Idee! Zusammen mit einem fehlenden Probenahmeplan ein wahres Pulverfass.
- Kosten Explosion nicht ausgeschlossen -
Bedingt durch fehlende Fachkenntnis der Probenehmer werden zumeist an den wildesten Stellen Proben genommen. Bedenkt: bei einem Probenehmer handelt es sich nicht um einen ausgebildeten Installateur. Kann man nun einem Probenehmer einen Vorwurf machen wenn er die Trinkwasser-Installation nicht lesen kann? Definitiv NEIN. Und warum? Weil es Aufgabe des Betreibers (oder sonstigen Inhabers) ist dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechender Probenahmeplan vorhanden ist.
Die Probe am Ausgang des Trinkwassererwärmers ist da oft noch die eindeutigste und einfachste. Geht es nun in Richtung Probenahme an der Zirkulationsleitung, wird es schon expliziter. Ist hier das Probenahmeventil an der falschen Stelle platziert, wird nicht die Zirkulationsleitung (PWH-C) sondern ebenfalls der Speicher beprobt. Zurückzuführen auf eine Fehlinterpretation von technischen Regeln -> der Teufel steckt wie so oft im Detail. Doch der nächste Stolperstein lässt nicht lange auf sich warten. . . Weiter geht es mit der Probe an der vermeidlich ungünstigsten bzw. entferntesten Stelle. Diese befindet sich zumeist im Dachgeschoss. Ob das die entfernteste oder ungünstigste Stelle ist, sei dahingestellt. Für den Probenehmer ist dies jedoch schlüssig. Kann ihm doch keine Sachkenntnis über die Trinkwasser-Installation unterstellt werden.
In der Praxis stellt der beschriebene Ablauf eine gängige Vorgehensweise da. Was aber, wenn die vermeidlich entfernteste Stelle nicht an der zentralen Warmwasser-Installation angeschlossen ist, sondern über einen Durchlauferhitzer versorgt wird? Im schlimmsten Fall handelt es sich noch um eine leerstehende Wohnung. Für den Probenehmer erst mal kein Hindernis eine Probe zunehmen. Verheerend sind jedoch die Konsequenzen daraus. Denn weder ein System mit Durchlauferhitzer noch eine leerstehende Wohnung werden beprobt. Erst mal! Wird nämlich eine Erkrankung bekannt (Legionellose) wendet sich das Blatt. In diesem Fall werden auch Systeme bzw. Wohnungen mit Durchlauferhitzern / Dezentralen Warmwasserbereitern beprobt.
Es sei erwähnt, dass Systeme mit Dezentraler Warmwasserbereitung ein ebenso, wenn nicht zum Teil größeres Potential für eine Belastung mit Legionellen bietet.
Und genau das ist der Punkt! Wird an der vermeidlich falschen Stelle eine Probe genommen und diese erreicht bzw. überschreitet den technischen Maßnahmenwert von 100KBE pro 100ml, fangen die Mühlen des Gesetzes an zu mahlen . . .
Legionellen -> Einschaltung des Gesundheitsamtes -> Duschverbote -> Mietminderungen -> Risikoabschätzung -> Kosten Explosion!
Einhergehend mit einem Vertrauensverlust der Mieter oder Nutzer. Ihr seht, die Konsequenzen aus einer vermeidlichen Kleinigkeit kann schnell hohe Wellen schlagen! Solltet Ihr weitere Fragen zu diesem Thema haben oder ihr habt generelle Fragen, die euch interessieren? Dann schreibt mir einfach oder folgt mir auf Facebook, Instagram oder LinkedIn.
Comments